Abmahnung Waldorf Frommer - Modern Family - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Juni 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnung Waldorf Frommer – Modern Family

Abmahnung Waldorf Frommer – Modern Family
Uns erreichen weitere Abmahnungen der Kanzlei
Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

wegen der TV-Serie
Modern Family” – diverse Staffeln, diverse Folgen, insbesondere Staffel 4 Folge 14.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 471,00 Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das das konkrete Werk. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie