Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR im Auftrag des Herrn Carsten Bülow wegen “Chris Prinz – Berlin (bei Tag und Nacht)” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Juni 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR im Auftrag des Herrn Carsten Bülow wegen “Chris Prinz – Berlin (bei Tag und Nacht)”

 
Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei
Copyright Defense Rechtsanwälte GbR aus Karlsruhe
im Auftrag des Herrn
Carsten Bülow
wegen des Musikwerks
Chris Prinz – Berlin (bei Tag und Nacht)”.
Auch im Jahre 2013 scheinen noch neue Kanzleien im Abmahnwesen tätig zu werden, denn auch die Copyright Defense Rechtsanwälte GbR aus Karlsruhe soll neuerdings Abmahnungen an Betroffene verschicken. Die Copyright Defense Rechtsanwälte GbR fordere dabei im Auftrag des Herrn Carsten Bülow einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit werde auch von dieser Kanzlei gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Copyright Defense Rechtsanwälte GbR vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn Carsten Bülow. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zumeist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
 
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.