Hinweise zu einer Abmahnung der Kanzlei Jeff Martin im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG wegen des Films “Ya toje hochu” (Я тоже хочу) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Mai 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Jeff Martin / Kaiserslautern

Hinweise zu einer Abmahnung der Kanzlei Jeff Martin im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG wegen des Films “Ya toje hochu” (Я тоже хочу)

 
Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der
Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern
im Auftrag der
Amselfilm Productions GmbH & Co. KG

betreffend das Filmwerk
Ya toje hochu” (Я тоже хочу).
Ließ sich die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG zuvor u.a. noch von der Kanzlei Nimrod GbR – Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte aus Berlin vertreten, so soll nunmehr der Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten fordern. Zur Erledigung der Angelegenheit werde von der Kanzlei Martin die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 950,- Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der jeweils beigefügten, vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Rechteinhaber und sieht für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung stets vor, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe – deren Höhe zumeist in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt wird – verpflichtet.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.