Viacom unterliegt You Tube: Keine Prüfungspflicht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Mai 2013

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Viacom unterliegt You Tube: Keine Prüfungspflicht

You Tube muss nicht überprüfen, was die Nutzer hochladen. Ein US-Gericht wies diesbezüglich erneut eine Klage des Medienkonzerns Viacom ab. Dieser hatte den Portalbetreiber Google wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf mehrere Milliarden Dollar Schadensersatz verklagt.
Viacom ist der Ansicht, dass You Tube Urheberrechtsverletzungen unterstützt, indem die Plattform Ausschnitte oder ganze Episoden von Serien bereitstellt, die der Medienkonzern über die von ihm betriebenen Sender ausstrahlt. Laut Richter Louis Stanton habe Viacom aber nicht nachweisen können, dass You Tube zum Zwecke des Profits seine Nutzer zum illegalen Hochladen der Videos verführt.
You Tube und Google seien vor Urheberrechtsansprüchen durch den umstrittenen „Digital Millennium Copyright Act“ von 1998 geschützt. Dieses Gesetz setzt die konkrete Kenntnis des Anbieters von den einzelnen Urheberrechtsverletzungen voraus. Ansonsten greift ein Haftungsprivileg. Stanton machte deutlich, dass es gem. DMCA nicht die Aufgabe des Plattformbetreibers sei, illegal hochgeladene Inhalte selbständig aufzuspüren und zu melden. Das sei aufgrund der Masse an Uploads bei You Tube auch kaum möglich; vielmehr müssten die Rechteinhaber in die Pflicht genommen werden.