Hinweise zu Abmahnungen des Rechtsanwalts Philipp Marquort aus Kiel im Auftrag der Medienvertrieb T.W., Inh. Tim Wosnitza wegen des Films “SEXYCORA - Amateurstars Vol. 7” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. April 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Marquort / Kiel

Hinweise zu Abmahnungen des Rechtsanwalts Philipp Marquort aus Kiel im Auftrag der Medienvertrieb T.W., Inh. Tim Wosnitza wegen des Films “SEXYCORA – Amateurstars Vol. 7”

 
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen des
Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel
im Auftrag der
Medienvertrieb T.W., Inh. Tim Wosnitza

wegen des Films
“SEXYCORA – Amateurstars Vol. 7”
Der Rechtsanwalt Philipp Marquort fordere im Auftrag der T.W. Medienvertrieb, Inh. Tim Wosnitza einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete Rechtsanwalt Philipp Marquort gegen Zahlung von 992,80 Euro an.
Rechtsanwalt Marquort stellt in seinen Abmahnungen in der Regel eine genaue Kostenaufstellung auf und betont, an den Kosten lasse sich nichts ändern. Dies muss ggf. aber insoweit nicht korrekt sein.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Philipp Marquort vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der T.W. Medienvertrieb, Inh. Tim Wosnitza. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.