Vorsicht! Fake-Abmahnungen der UK Online Advertising LTD 311 Shoreham Street Sheffield - South Yorkshire S2 4FA England Company No.: 08139950 im Auftrage der “M.I.C.M. MIRCOM Ltd.” wegen des Betrachtens pornographischer Videoclips auf div. Internetseiten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. April 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Vorsicht! Fake-Abmahnungen der UK Online Advertising LTD 311 Shoreham Street Sheffield – South Yorkshire S2 4FA England Company No.: 08139950 im Auftrage der “M.I.C.M. MIRCOM Ltd.” wegen des Betrachtens pornographischer Videoclips auf div. Internetseiten

 
Uns erreichen Anfragen wegen gefälschter Abmahnungen der
“UK Online Advertising LTD”
angeblich im Auftrag der Firma
“M.I.C.M. MlRCOM International Content Management & Consulting Ltd.”
wegen des Besuchs pornographischer Seiten und dortigem Betrachten von Videoclips.
Aktuell werden erneut vermeintliche Abmahnschreiben vorwiegend per E-Mail von der “FPS Fast Payment Service”, die behauptet von den Firma “M.I.C.M MIRCOM Ltd.” beauftragt zu sein, wegen angeblicher Besuche pornographischer Seiten (pornhub.com, youporn.com, xtube.com u.a.) und des Betrachtens von Videoclips verschickt.
Auffällig ist bereits, dass als Verstoß gar nicht das Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, sondern vielmehr der Besuch einer Internetseite und das Betrachten eines Videoclips mit pornographischem Inhalt abgemahnt wird.
Sollten Sie von der “UK Online Advertising LTD” kontaktiert worden sein, empfehle ich Ihnen dringend, sich dort nicht zu melden und den geforderten Betrag nicht zu überweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch in dieser Angelegenheit als Ihr Anwalt zur Verfügung.
Was ist eine Abmahnung?
Bei einer Abmahnung handelt es sich allgemein um einen juristischen Schriftsatz, der ein bestimmtes unerlaubtes oder unerwünschtes Verhalten rügt und die Konsequenzen weiterer solcher Handlungen aufzeigt. Die die Abmahnung aussprechende Seite teilt dem Adressaten mit, dass er weitere Handlungen, wie die, für welche er abgemahnt worden ist, künftig zu unterlassen hat.
In den Fällen von Abmahnungen nach dem Urheberrecht geht es darum, Verstöße gegen Urheberrechte im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu rügen und entstandene Schäden nach zivilrechtlichen Vorschriften geltend zu machen, sowie darum, weiteren Rechtsverletzungen dieser Art vorzubeugen. Derartige Abmahnschreiben ähneln sich in vielen Fällen sehr, da sie in den letzten Jahren leider zunehmend in enormer Anzahl von bestimmten Kanzleien verschickt werden, die sich hauptsächlich um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken bzw. Computerspielen in sogenannten Internettauschbörsen kümmern.
Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?
Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man dennoch unbedingt Ruhe bewahren.
Die geforderten Kosten bzw. Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar, müssen jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gezahlt werden.
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder anderweitig ungewollte Folgen haben können.
Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!
Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben nicht bei.
Abmahnung ignorieren?
Problematisch sind Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hinsicht, als dass sie in großem Umfang systematisch verschickt werden. Als Empfänger einer solchen Abmahnung sieht man sich schnell vor einem unzulässigen Rechtsmissbrauch gestellt. Dennoch: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche, so können diese binnen eines Zeitraums von 3 Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.
Umgekehrt kann es sein, dass tatsächlich keine Verpflichtung besteht. Umso wichtiger ist es, im Falle einer eingegangenen Abmahnung bedacht vorzugehen. Informationen rund um das Thema Abmahnung finden Sie in Internetforen. Dabei sollte unbedingt die Richtigkeit der dort gemachten Angaben überprüft werden. Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht alles, was Sie in Internetforen lesen, zwangsläufig auch den Umständen in Ihrem Fall entspricht.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
 
Hier die Abmahnung im Original:
„Betreff: Rechnung Nr. 42850
Sehr geehrte(r) Frau XY,
Sie haben durch das Besuchen einer der nachfolgend aufgeführten Seiten www.fuxxxer.com[http://www.fuxxxer.com], www.youporn.com[http://www.youporn.com], www.pornleche.com[http://www.pornleche.com], www.pornhub.com[http://www.pornhub.com], www.xvideos.com[http://www.xvideos.com], www.xhamster.com[http://www.xhamster.com], www.youjizz.com[http://www.youjizz.com], www.eskimotube.com[http://www.eskimotube.com], www.biloporn.com[http://www.biloporn.com] und das Betrachten der dort angebotenen Videoclips mit pornografischen Inhalten gegen geltendes Urheberrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland verstoßen.
Dies ist eine Straftat und kann vom Lizenzinhaber des Films, aus dem der Auszug stammt, zur Anzeige gebracht werden. Der Film steht unter der Lizenz von LFP Video Group und M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd.
Um von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen (Strafrechtliche Verurteilung, Beauftragung eines Inkassounternehmens, Bußgeld, usw.) sowie die Sache so diskret wie möglich zu behandeln, haben die Linzenzinhaber uns, UK Online Advertising Ltd. beauftragt mit Ihnen in Kontakt zu treten und den Vorgang schnellstmöglich abzuwickeln.
Der Lizenzinhaber ist bereit durch eine Einmalzahlung in Höhe von 18,79 Euro von weiteren strafrechtlichen Verfolgungen abzusehen und sich so außergerichtlich mit Ihnen zu einigen.
Sie werden daher aufgefordert, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Den Rechnungsbetrag in Höhe von 18,79 Euro überweisen Sie auf nachfolgend angegebenes Konto des mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Unternehmens:
Kontoinhaber: 24/7 Clearing Abrechnungssysteme GmbH
Konto-Nummer: 99 923 469
Bankleitzahl: 440 100 46
Bank: Postbank
Für Zahlungen aus dem Ausland:
IBAN: DE75 4401 0046 0099 9234 69
BIC: PBNKDEFF
Bitte tragen Sie als Verwendungszweck oben genannte Rechungsnummer ein.
 
Hochachtungsvoll
 
UK Online Advertising LTD
311 Shoreham Street
Sheffield – South Yorkshire
S2 4FA England
Company No.: 08139950
Internet: www.uk-online-adv.com[http://www.uk-online-adv.com]
Email: support@uk-online-adv.com[support@uk-online-adv.com]“