Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der West Coast Productions wegen des Films “Super Anal Cougars 3” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. März 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Schroeder / Kiel

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der West Coast Productions wegen des Films “Super Anal Cougars 3”

 
Uns erreichen Hinweise über weitere Abmahnungen des
Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel
im Auftrag der
West Coast Productions
wegen des Films
Super Anal Cougars 3”.
Ließ sich die West Coast Productions zuvor noch von anderen Rechtsanwälten anwaltlich vertreten, so soll nunmehr Rechtsanwalt Lutz Schröder einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten fordern. Zur Erledigung der Angelegenheit werde – wie bereits in zahlreichen anderen Abmahnungen – von Rechtsanwalt Lutz Schröder die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von zumindest 750,- Euro angeboten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Lutz Schröder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der West Coast Productions. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.