Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte melden sich mit neuen Kontaktdaten in den Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden! - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. März 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte melden sich mit neuen Kontaktdaten in den Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden!

 
Uns erreicht die Nachricht, dass die Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden nunmehr von den Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirko Lenz aus Butzbach weitergeführt werden. Eine entsprechende Vertretungsanzeige (Vollmacht anwaltlich versichernd) unter Einbeziehung aller „Alt-Fälle“ verschickt Rechtsanwalt Mirko Lenz derzeit per Telefax.
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte vertritt demnach nunmehr die rechtlichen Interessen u.a. folgender Rechteinhaber:

Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren rechtlichen Schritte der Kanzlei Bindhardt & Lenz aussehen werden.
Sollten auch Sie ein entsprechendes Schreiben von Rechtsanwalt Lenz oder gar eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.