Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Brodauf im Auftrag von Elif Cengiz wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Februar 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Brodauf / Hannover

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Brodauf im Auftrag von Elif Cengiz wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung

 
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der
Anwaltskanzlei Brodauf aus Hannover
im Auftrag von
Elif Cengiz

wegen einer angeblich fehlerhaften/veralteten Widerrufsbelehrung.

Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der vorwiegend Online-Shop-Betreiber, die Erotikartikel (Sextoys u.a.) über das Internet vertreiben, betroffen sind. Gerügt wird eine angeblich fehlerhafte bzw. veraltete Widerrufsbelehrung in den AGB des Online-Shopbetreibers.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Brodauf fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 638,- Euro. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.