Vorsicht! Die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH beantragt Mahnbescheide betreffend Altfälle der KSM GmbH aus 2009, vormals durch Baumgarten Brand beigetrieben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Januar 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Vorsicht! Die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH beantragt Mahnbescheide betreffend Altfälle der KSM GmbH aus 2009, vormals durch Baumgarten Brand beigetrieben

 
Uns erreichen erste Anfragen von Mandanten, die nunmehr einen Mahnbescheid wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Filesharing von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Bernd Rudolph aus Ludwigshafen, erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Altfälle, die bereits im Jahre 2009 im Auftrag der KSM GmbH durch die Kanzlei Baumgarten Brandt abgemahnt worden sind. Zur Abgeltung aller Zahlungsansprüche wurden die Abgemahnten seinerzeit aufgefordert, pauschale Vergleichsbeträge (Schadensersatz und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von bis zu 850,00 €) zu entrichten.
Bei den uns bekannt gewordenen Fällen wird als Schuldgrund jeweils „Schadensersatz aus Unfall/Vorfall“ angegeben und die Hauptforderung beläuft sich nunmehr auf 1.298,00 Euro. Ebenso sind zusätzlich die entstandenen Kosten des Mahnverfahrens, Inkasso- und Kontoführungskosten sowie Zinsen aufgenommen. Mit dem Mahnbescheid wurde für den Fall des Widerspruchs auch bereits die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige Amtsgericht Hamburg beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite eine Klagbegründung einreicht oder das Verfahren nicht weiter betrieben wird, bleibt zunächst abzuwarten.
Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird.
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.