Abmahnung der Kanzlei Carsten Goethe im Auftrag der Triple X Entertainment UG wegen des Films “Hobbynutten - Hart am Limit” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. November 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Goethe / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Carsten Goethe im Auftrag der Triple X Entertainment UG wegen des Films “Hobbynutten – Hart am Limit”

 
Uns erreicht eine Abmahnung der
Anwaltskanzlei Carsten Goethe aus Berlin
im Auftrag der
Triple X Entertainment UG
wegen des Films
“Hobbynutten – Hart am Limit”.
Auch im Oktober 2012 ist eine weitere Kanzlei dazugekommen, die urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing ausspricht. Die Kanzlei Carsten Goethe aus Berlin wird dabei im Auftrage der Triple X Entertainment UG tätig, die zuletzt noch von der Kanzlei Bäcker aus Runkel-Dehrn und davor von der Kanzlei Philipp Marquort aus Kiel vertreten wurde. Es bleibt also abzuwarten, ob die Kanzlei Carsten Goethe die Vertretung der Triple X Entertainment UG insgesamt übernommen hat oder nunmehr drei Kanzleien abmahnend tätig werden.
Die Anwaltskanzlei Goethe fordert im Auftrag der Triple X Entertainment UG einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei die Zahlung von 850,00 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von Rechtsanwalt Carsten Goethe vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Triple X Entertainment UG. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.