Neue Abmahnkanzlei: Abmahnung der Kanzlei Carsten Peter im Auftrag der Frayaria Adult Entertainment UG wegen des Films “Lola P. My First Act” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Oktober 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Peter / Schneverdingen

Neue Abmahnkanzlei: Abmahnung der Kanzlei Carsten Peter im Auftrag der Frayaria Adult Entertainment UG wegen des Films “Lola P. My First Act”

 
Uns erreicht eine neue Abmahnung der
Kanzlei Carsten Peter aus Schneverdingen
im Auftrag der
Firma Frayaria Adult Entertainment UG

wegen des Films
Lola P. My First Act”.
Auch wenn sich das Jahr 2012 langsam dem Ende neigt, wird nunmehr auch die Anwaltskanzlei Carsten Peter, Rechtsanwalt aus Schneverdingen im Abmahnwesen tätig.
Die Anwaltskanzlei Carsten Peter fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Carsten Peter die Zahlung von zumindest 900,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Carsten Peter vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Frayaria Adult Entertainment UG. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.