Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. wegen Anbietens einer unlizenzierten DVD (Bootleg) “Live Anthology” von Pink Floyd bei eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Oktober 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sasse / Hamburg

Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. wegen Anbietens einer unlizenzierten DVD (Bootleg) “Live Anthology” von Pink Floyd bei eBay

 
Uns erreicht eine weitere Bootleg-Abmahnung der Anwaltskanzlei
Sasse & Partner aus Hamburg
im Auftrag der
Pink Floyd Music Ltd.

wegen des Anbietens einer unlizenzierten DVD
“Live Anthology”
der Künstlergruppe Pink Floyd auf eBay.de.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 651,80 Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, eine unlizenzierte DVD sei auf eBay.de unerlaubt zum Verkauf angeboten worden (ein sog. “Bootleg”).
Der Umfang der von der Kanzlei Sasse & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Pink Floyd Music Ltd. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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