Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) und die Erfassung gewerblicher Einträge - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. September 2012

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) und die Erfassung gewerblicher Einträge

 
Wieder einmal werden im großen Stil von der GWE-GmbH einseitige Schreiben an Gewerbetreibende versendet mit dem Ziel, diese zur Abgabe einer Unterschrift zu veranlassen, damit Daten der Betriebstätte zumindest in Form eines Basiseintrages mit dem Zweck der „erfolgreiche(n) Empfehlung ihres Unternehmens an die Gewerbetreibenden und die Verbraucher“ genutzt werden können. Sicherlich nicht ungewollt dominiert dabei der Eindruck eines kostenfreien Angebotes einer offiziellen Einrichtung. Sie finden ein an die Zweigstelle des Unterzeichners gerichtetes Schreiben hier.
Mit Unterzeichnung und Rückübersendung dieses Schreibens verpflichten Sie sich allerdings zur Zahlung eines kostenpflichtigen Dienstes, und zwar zumindest für eine Laufzeit von 24 Monaten. Die umseitigen AGB finden Sie hier. Die jährlichen Kosten werden mit 569,06 inkl. Umsatzsteuer angegeben. Eine Eintragung der Basisdaten erfolgt unter www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Hinter der GWE steckt die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, welche ausschließliche privatwirtschaftliche Zwecke erfolgt und gerade nicht im öffentlichen Auftrag tätig ist.
Sollte Ihnen ebenfalls ein solches Schreiben zugesandt werden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie mit Unterzeichnung tatsächlich eine langfristige und kostenträchtige vertragliche Verbindung begründen wollen. Denn anders als Verbrauchern steht Gewerbetreibenden ein Widerrufsrecht gerade nicht zu.

Sie können aber den Vertrag umgehend und unverzüglich wegen Irrtums anfechten unter Verweis auf das vermeintlich behördliche Auftreten dieser Firma. Diese Anfechtung sollten Sie per Einwurf-Einschreiben oder Telefax mit Versendungsnachweis an die Gegenseite übermitteln. Stellen Sie klar, dass Sie nur unterschrieben haben, da Sie sich von dem behördlichen Auftreten haben täuschen lassen.

Sollten Sie auch ein solches Schreiben unterzeichnet haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.