Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH wegen des Films “Spermageile Nymphomaninnen vor der Kamera” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. August 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Schroeder / Kiel

Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH wegen des Films “Spermageile Nymphomaninnen vor der Kamera”

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des
Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel
im Auftrag der
Notrefun Entertainment Media GmbH
wegen des Films
Spermageile Nymphomaninnen vor der Kamera”.
Die Firma Notrefun Entertainment Media GmbH hat bereits in der Vergangenheit über den Rechtsanwalt Philipp Marquort Abmahnungen aussprechen lassen. Nunmehr fordert der Rechtsanwalt Lutz Schröder in dessen Auftrag einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert der Rechtsanwalt Lutz Schröder die Zahlung von zumindest 750,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Lutz Schröder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Notrefun Entertainment Media GmbH . Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Das Abmahnschreiben des Rechtsanwalt Schröder wirkt auf den Empfänger besonders einschüchternd: Zum einen handelt es sich bei dem abgemahnten Film um einen Erotiktitel; Rechtsanwalt Marquort nutzt diesen Umstand, um auf eine mögliche strafrechtliche Tatbestandsmäßigkeit des § 184 StGB (Strafgesetzbuch) zu verweisen. Ob der § 184 StGB einschlägig ist, ob also tatsächlich eine Straftat vorliegt, muss jedoch erst geprüft werden – im Zweifel sind zivilrechtliche Ansprüche des Abmahnenden zwar gegeben, strafrechtliche Aspekte sind jedoch dennoch nicht vorliegend. Die entsprechende Wirkung hat eine solche Sachverhaltsdarstellung jedenfalls. Zum anderen erfüllt die ständige Erwähnung von Gerichtskosten und Prozessrisiko durch den abmahnenden Anwalt ebenfalls eben jene Wirkung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
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