Ebay-Abmahnung der Kanzlei Hoffmann im Auftrag der Tupperware Deutschland GmbH wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. August 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Ebay-Abmahnung der Kanzlei Hoffmann im Auftrag der Tupperware Deutschland GmbH wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke

 
Uns erreicht eine Ebay-Abmahnung der
Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf
im Auftrag der
Tupperware Deutschland GmbH

wegen der unerlaubten Nutzung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke.
Die Anwaltskanzlei Hoffmann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz in Höhe von 80,- Euro (Lizenzschaden) sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten (gem. §§ 2, 13 RVG iVm Nr. 2300 VV, § 97a II UrhG) in Höhe von 120,- Euro. Insgesamt fordert die Kanzlei Hoffmann die vergleichsweise Zahlung von zumindest 200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerke seien unlizenziert genutzt und in einer Ebay-Auktion anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht worden.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Anderenfalls werde der gesamte Lizenzschaden in voller Höhe gerichtlich geltend gemacht. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Hoffmann vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Lichtbildwerk-Repertoire der Tupperware Deutschland GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
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