Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Winkelmeier im Auftrag des Herrn Wantula wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Juli 2012

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Winkelmeier / Bochum

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Winkelmeier im Auftrag des Herrn Wantula wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)

 
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des
Rechtsanwalts Volker Winkelmeier aus Bochum
im Auftrag des
Herrn Jacek Wantula

wegen angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (§ 2 PAngV) im Rahmen einer Ebay-Auktion.
Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit welcher einerseits ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Nichtangeben eines Grundpreises und andererseits ein hiermit begangener Wettbewerbsverstoß nach § 4 Ziff. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gerügt wird.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Volker Winkelmeier fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 755,80 Euro (netto). Der Streitwert wird von Rechtsanwalt Winkelmeier mit 15.000,- Euro beziffert. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.