Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen mehrerer Musikstücke des Albums
“Welcome To DJ Antoine″ des Künstlers DJ Antoine.
Abgemahnt werden in diesem Rahmen u.a. folgende Musikwerke:
- DJ Antoine vs Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (DJ Antoine vs Mad Mark Radio Edit)
- DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (DJ Antoine vs Mad Mark Radio Edit)
- Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs Mad Mark Video Remix)
- DJ Antoine – This Time (DJ Antoine vs Mad Mark 2k12 Radio Edit)
- DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie (Remady Edit)
- DJ Antoine vs Mad Mark & Scotty G – Live It Alive (Radio Edit)
- DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (DJ Antoine vs Mad Mark Original Mix)
- DJ Antoine vs Mad Mark & Scotty G – Live It Alive (Original Mix)
- Rene Rodrigezz vs DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3x (Original Mix)
- DJ Antoine vs Mad Mark feat. James Gruntz – Song To The Sea (DJ Antoine vs Mad Mark Remix)
- DJ Antoine vs Mad Mark – Broadway (Original Mix)
- DJ Antoine vs Mad Mark feat. Michael von der Heide – Bleu Infini (Original Mix)
- DJ Antoine – This Time (Klaas Remix)
- DJ Antoine – Move On Baby (Christopher S Remix)
- DJ Antoine vs Mad Mark – La La (Original Mix)
- Clubzound – Organs Groove (DJ Antoine vs Mad Mark & Clubzound Mix)
- DJ Antoine – In My Dreams (DJ Antoine vs Mad Mark Attack Mix)
- DJ Antoine vs Mad Mark – When The Rain Has Gone (The Groove Guys Piano Rework)
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von 1.250,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.