Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musikwerke auf dem Album “Soundtrack New Kids Nitro” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. April 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musikwerke auf dem Album “Soundtrack New Kids Nitro”

 
Uns erreichen weitere Abmahnungen der
Anwaltskanzlei RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH

betreffend u.a. folgende Musikwerke:
2 Brothers On The 4th Floor – Come take my Hand
„2 Brothers On The 4th Floor – Dreams
„2 Brothers On The 4th Floor – Never Alone
„Fresku, Kamal, Opgeschore, Youssef u.a. – Woensel
„Melodie Mc – Dum da Dum“
„New Kids – Huren bumsen nie mehr schuften
„Nobody beats the drum – Quit Your Job“
„Paul Elstak, Beatstream & Radiate – Nitro
„Ronnie – Come Take My Hand
„The Female Lovers – P.R.O.S.T.I.T.U.T.E.
„The Female Lovers – Snack On a Stick
„Tom Holkenborg – Adrie the Savior
„Tom Holkenborg – Bye Bye Henk
„Twarres – Wer Bisto“
aus dem Album „Soundtrack New Kids Nitro.
Die Kanzlei Daniel Sebastian vertritt neben vermeintlichen Rechteinhabern wie der Aerosoft GmbH, der astragon Software GmbH, der Daedalic Entertainment GmbH, der Halycon Media GmbH & Co. KG, der SKB UG und weiterer Einzelpersonen nun auch die DigiRights Administration GmbH, die vermeintliche Urheberrechte an zahlreichen aktuellen Musik- und Filmwerken geltend macht und von mehreren großen Abmahnkanzleien zugleich vertreten wird.
Der Anwalt Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von zumindest 1.250,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gelegt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.