Abmahnung der Kanzlei Waldorf, Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen der Filme "Breaking Dawn", “Eclipse”, “New Moon” und "Twilight" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. März 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Kanzlei Waldorf, Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen der Filme "Breaking Dawn", “Eclipse”, “New Moon” und "Twilight"

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Waldorf, Frommer aus München
im Auftrag der
Tele München Fernseh GmbH
wegen der Filme
„Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1“,
“Eclipse – Biss zum Abendrot”,
“New Moon – Biss zur Mittagsstunde”
und
„Twilight – Biss zum Morgengrauen“.
Die Anwaltskanzlei Waldorf, Frommer mahnt hier alle vier Filme gleichzeitig ab und fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung ihrer durch das Abmahnverfahren entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf, Frommer im vorliegenden Fall die Zahlung von zumindest 1.878,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf, Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Tele München Fernseh GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.