Abmahnung der Kanzlei Nimrod im Auftrag der Firma Astragon Software GmbH wegen des Computerspiels “Eisenbahn Simulator 2012” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Februar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? NIMROD Bockslaff Scheffen / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Nimrod im Auftrag der Firma Astragon Software GmbH wegen des Computerspiels “Eisenbahn Simulator 2012”

Abmahnung der
Anwaltskanzlei Nimrod GbR – Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Firma Astragon Software GmbH
wegen des Computerspiels
“Eisenbahn Simulator 2012”.
Auch der Berliner Abmahnanwalt Daniel Sebastian ist im Namen der Firma Astragon Software GmbH tätig gewesen, ob das weiterhin so bleibt, wird sich wohl im Laufe der kommenden Wochen zeigen.
Die Anwaltskanzlei Nimrod fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Nimrod die Zahlung von zumindest 850,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Nimrod vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Firma Astragon Software GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.