Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. Ulrich Bente im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen “Twilight - Biss zur Morgenstunde” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Bente / Berlin

Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. Ulrich Bente im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen “Twilight – Biss zur Morgenstunde”

Abmahnung der
Anwaltskanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski aus Berlin
im Auftrag der
Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
wegen des Kinofilms
“Twilight – Biss zur Morgenstunde”.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente fordert vom Empfänger des Abmahnschreibens einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski die Zahlung von zumindest 806,- Euro. Inziwschen liegt der Betrag sogar regelmäßig bei 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von Dr. Ulrich Bente vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte dringend individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gestellt werden soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.