Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen “Chipmunks 3” / “Martin Solveig & Dragonette - Hello” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. Februar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen “Chipmunks 3” / “Martin Solveig & Dragonette – Hello”

Abmahnung der
Anwaltskanzlei RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
betreffend das Musikwerk
“Hello”
des Künstlerprojekts
Martin Solveig & Dragonette.
Das abgemahnte Musikwerk ist Teil des Films „Chipmunks 3“. Die Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der illegalen Verbreitung des Filmwerks; dabei werden Rechtsanwalt Sebastian zufolge gleichzeitg die von der DigiRights Administration GmbH beanpruchten Nutzungsrechte am enthaltenen Musikwerk verletzt.
Der Anwalt Daniel Sebastian fordert in dem mit „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke“ betitelten, sieben seitigen Schreiben einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von zumindest 850,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet im Rahmen sogenannter „Tauschbörsen“ (peer-to-peer-Netzwerke) Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf das Musiwerk “Hello” von Martin Solveig & Dragonette. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gelegt werden soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.