Online-Hotelbewertungen sind weiterhin erlaubt, Hanseatisches OLG 5 U 51/11 – Urteil v. 18. Januar 2012 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Januar 2012

Entscheidungen

Online-Hotelbewertungen sind weiterhin erlaubt, Hanseatisches OLG 5 U 51/11 – Urteil v. 18. Januar 2012

Online-Hotelbewertungen sind weiterhin erlaubt
Die Klägerin, eine Hotelbetreiberin in Berlin, wollte verhindern, dass ihr Hotel im Internet bewertet wird und klagte deshalb auf Unterlassung gegen die Beklagte als Betreiberin eines Reiseportals, auf welchem die Nutzer Hotelbewertungen vornehmen können.
Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts Hamburg, das die Klage abwies (AZ. 312 O 429/09). Gleichzeitig trat es der Auffassung der Klägerin, sie werde an den Pranger gestellt, indem jeder Gast oder auch ein Außenstehender die Möglichkeit habe, ohne Inhaltskontrolle anonym seine Bewertung zu veröffentlichen, entgegen.
Die Entscheidung des OLG basierte auf einer Abwägung zwischen den Interessen der Klägerin auf der einen Seite sowie den Interessen der Beklagten und der Nutzer der Internetplattform auf der anderen Seite. Hinzu kommen die Belange der an Hotelbewertungen interessierten Öffentlichkeit.
Zum einen stünden auch anonyme Meinungsäußerungen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Darüber hinaus würden allgemeine Verbote den Betrieb einer Bewertungsplattform unmöglich machen. Gerade dies widerspreche aber dem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit.
Dagegen könne die Klägerin gegen die von ihr befürchteten unsachlichen und unstimmigen Bewertungen vorgehen, indem sie die Löschung verlangen könne, notfalls auch gerichtlich.