Neues zu MEGAUPLOAD - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Januar 2012

Entscheidungen

Neues zu MEGAUPLOAD

Hintergrundinformationen zu Megaupload:
Was genau ist Megaupload?
Megaupload ist ein Sharehoster (oder Filehoster), also ein Anbieter (Provider), bei dem Dateien hoch- und heruntergeladen werden können. Dabei bietet Megaupload keine eigenen Daten an, sondern erlaubt anderen, Inhalte auf den Server zu laden. Haupteinnahmequellen solcher Sharehoster sind neben der Werbung kostenpflichtige Premium-Accounts, die gegenüber den kostenfreien Accounts diverse Vorteile bieten.
Gründe für die Schließung der Seite
Auf der Seite Megaupload sollen rechtswidrige Inhalte verbreitet worden sein. Davon, so der Vorwurf der amerikanischen Behörden, hätten die Betreiber von Megaupload gewusst. Werden solche Inhalte in Kenntnis der Betreiber verbreitet, machen diese sich strafbar. Daneben sollen die Betreiber der Seite das Verbreiten rechtswidriger Inhalte auch aktiv unterstützt bzw. gefördert haben.
Es ging und geht um sehr viel Geld. Der Schaden der Rechtsinhaber wird auf 500 Mio. Dollar geschätzt.
Auf die Schließung von Megaupload haben bereits einige andere Filehoster wie z.B. FileSonic reagiert und ihr Angebot stark begrenzt oder gar den Betrieb ganz eingestellt.
Rechtslage in Deutschland
Provider haben nichts zu befürchten, soweit sie keine Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten haben (vgl. Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG). Bei Kenntnis verbleibt aber auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit.
Was den bloßen Betrieb von Sharehostern angeht, so ist in Deutschland umstritten, ob dies illegal ist, zumindest wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Daten up- und downloaden können. Eine gefestigte Rechtsprechung, die vor allem die Frage beantwortet, welche Bemühungen die Betreiber zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen aufbringen müssen, gibt es (noch) nicht.
Drohen Nutzern von Megaupload in Deutschland Konsequenzen?
Die IP-Adressen von Nutzern, die etwas von einem Sharehoster wie Megaupload downgeloadet haben, werden in der Regel nicht gespeichert. Eine Verfolgung mit zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen ist daher unwahrscheinlich.
Mehr zu befürchten haben dagegen Uploader, die urheberrechtlich geschütztes Material upgeloadet und bereitgestellt haben. Die IP-Adressen von Uploadern werden grundsätzlich gespeichert, so dass sie zurückverfolgt werden können. Die Möglichkeit des Zugriffs auf die IP-Adresse besteht jedoch nur sieben Tage lang; danach ist Adresse nicht mehr auf dem Provider gespeichert. Die Behörden müssten also ziemlich schnell reagieren.