Neue Abmahnwelle der Kanzlei U + C: Urmann + Collegen greifen alte Abmahnsachen wieder auf - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Dezember 2011

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Urmann + Collegen (U+C) / Regensburg

Neue Abmahnwelle der Kanzlei U + C: Urmann + Collegen greifen alte Abmahnsachen wieder auf

Die Anwaltskanzlei U + C verschickt aktuell eine Vielzahl von Schreiben an bereits Abgemahnte – teilweise auch unter Umgehung schon gemachter Vertretungsanzeigen durch die Anwälte der Betroffenen – in denen vorgetragen wird, dass eine Einigung bislang nicht erzielt worden sei, und dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch noch bestünde.
Urmann + Collegen beziehen sich hierbei auf Abmahnsachen aus den Vorjahren: Der jeweilige Empfänger wird an ein Abmahnschreiben – meist aus dem Jahre 2010 – erinnert. Die zu jener Zeit vorgetragene „Verletzung von Leistungsschutzrechten“ wird nicht mehr begründet, sondern lediglich erwähnt. Es folgt sodann eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – soweit noch nicht geschehen – und zur „Zahlung eines Pauschalabgeltungsbetrages“.
So erreicht uns ein solches Schreiben beispielsweise betreffend den Film „Bit Wet Tits 9“, diesbezüglich werden durch die Anwälte Urmann + Collegen Forderungen der DigiProtect GmbH in Höhe von 1.286,80 € geltend gemacht.
Wie reagiere ich richtig?
Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Es kann hier ratsam sein, Rechtsbeistand einzuholen, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
Schließlich ist es auch wichtig zu prüfen, ob denn nicht doch bereits ein Vergleich erzielt worden ist.
Sollten Sie ein solches Schreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per email unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.