Anwaltshonorare - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Kieler Anzeiger

Anwaltshonorare

Über die Höhe von Anwaltskosten wird oft gesprochen. Eine Ursache dafür mag darin liegen, daß deren Entstehung nicht deutlich wird. Dabei sollte es für jeden Anwalt zum Alltagsgeschäft gehören, solche Fragen im Rahmen der Mandantenbetreuung vorab zu klären.

Grundsätzlich richten sich die Anwaltskosten nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Darin sind diejenigen Beträge festgelegt, welche durch den Anwalt geltend gemacht werden können. Die Höhe der Beträge (die Gebühren) richtet sich u.a. nach dem Streitwert (der gesetzlich festgelegt ist) und dem Umfang der Tätigkeit. Dabei wirkt es sich aus, ob eine Verhandlung stattgefunden hat, Zeugenvernommen wurden (…) . Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß Rechtsanwälte von ihren Gebühren nach unten hin nicht abweichen dürfen.

Wer also vermutet, daß Anwaltsgebühren willkürlich festgesetzt werden können, irrt. Zwar gibt es Möglichkeiten Honorarvereinbarungen zu treffen. Diese betreffen zumeist aber Bereiche, welche außerhalb der alltäglichen Rechtsberatung und gerichtlichen Vertretung stehen. Anders als in den Vereinigten Staaten sind Erfolgshonorare in Deutschland ausdrücklich unzulässig.

Wer sich durch einen Anwalt beraten läßt, sollte also zunächst die entstehenden Kosten erfragen. Mißverständnisse lassen sich so am einfachsten beseitigen.

Unter bestimmten Umständen können Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen bzw. zumindest mitgetragen werden. Auf diese Möglichkeiten – Beratungs- und Prozeßkostenhilfe – gehe ich in meinem nächsten Beitrag ein.

Rechtsanwalt Carsten M. Herrle