Abmahnung wegen Filesharing - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2010

Urheber- und Internetrecht

Abmahnung wegen Filesharing

Nutzer von Tauschbörsen, die mit Filesharing-Software Filme und Musik herunterladen und in den meisten Fällen damit auch der Öffentlichkeit zugänglich machen, sehen sich nunmehr nicht nur den hohen Anwaltskosten, sondern auch Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber ausgesetzt. Jedoch erhalten nicht nur die Verursacher eine Abmahnung, die durch das Anbieten der Dateien per Tauschbörse die entsprechenden Urheberrechte direkt verletzen. Vermehrt beklagen sich unschuldige Anschlussinhaber über den Erhalt einer Abmahung. Diese haften jedoch auch als Störer für die urheberrechtliche Verletzung auf Ersatz der Anwaltskosten.
Die führenden Kanzleien, welche die Urheberrechtsverletzungen abmahnen sind unter anderem die Kanzlei Rasch aus Hamburg, die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe und der Kanzlei Waldorf Frommer aus München und stellen gerade in diesem Jahr hohe Forderungen. Darüber hinaus werden u.a. durch die Kieler Anwaltskanzleien Lutz Schröder und Philipp Marquort Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an pornographischen Filmen versendet. Bislang ist in diesem Bereich die Kanzlei Urmann & Collegen besonders stark vertreten.