Kategorie: Rezension - Seite 3 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Rezension

Tabellen für die Rechtspraxis 1999 – Joachim Dospil/Hedwig Hanhörster

Carl Heymanns Verlag 1999 DM 58,- inkl- CD-ROM Bereits in zweiter Auflagen erscheinen die "Tabellen für die Rechtspraxis", welche, was die Bandbreite der erfaßten Daten - 200 erfaßte Tabellen - angeht, ein wirkliches Novum darstellen. Fortlaufende Aktualität wird seitens der Autoren insofern gewährt, als daß mittels einer Buchbeilage Änderungen bis zum 26. Januar 1999 aufgenommen wurden. Weiterlesen…

Anwaltssoftware: RA-Micro Windows 32bit auf dem Prüfstand

Seit 1981 wird RA-Micro als Komplettlösung für den Anwalts- und Notariatsbereich in Eigenentwicklung der Jurasoft GmbH, Berlin, hergestellt und vertrieben. Ausgehend vom Betriebssystem MS-DOS, konzipierte die Jurasoft GmbH RA-Micro vor allem für MS-Windows und OS/2. Da sich in der Praxis OS/2 gegenüber MS-Windows hinsichtlich Stabilität und Geschwindigkeit als überlegen erwies, erwog das Unternehmen 1995, die Windowsversion ganz aus dem Vertrieb herauszunehmen. Die Entwicklung am Markt - der Erfolg von MS-Windows 95 bzw. MS-Windows NT als Standardsoftware - führten dann aber zu einem Umdenken. Nunmehr wird RA-Micro / 32 Bit überwiegend auf der Grundlage der Betriebssysteme Windows 95, Windows 98 und Windos NT 4 angeboten. Weiterlesen…

Berliner Vertrags Office

Wer Verträge mühsam aus einschlägigen Formularsammlungen heraus zusammenstellt, ist über die enormen Vorteile moderner Speichermedien wie der CD-ROM offensichtlich noch immer nicht ausreichend informiert. Der erhebliche Zeitgewinn durch die direkte Übernahme vorformulierter Daten von einer CD-ROM in einen Textricht für sich selbst. Aufgrund der Zeitersparnis amortisiert sich die Anschaffung einer solchen Datensammlung auch alsbald. Dennoch kann auf juristisches Know How nicht verzichtet werden, da selbst die umfangreichsten Datensammlungen den konkreten Einzelfall nicht einbeziehen können; individuelle Besonderheiten stehen dem naturgemäß entgegen. Diese können mittels des "Berliner Vertrags Office", anders als bei anderen Produkten, dauerhaft und spielend leicht in die Software eingearbeitet werden. Natürlich bewahrt die Nutzung solcher Datensammlungen den Anwalt nicht davor, den Vertragstext genauestens zu überprüfen. Es ist ein Hilfsmittel, nicht mehr und nicht weniger. Es ist aber geeignet, die Alltagsroutine effizienter zu gestalten. Weiterlesen…