Abmahnung: KSP Rechtsanwälte für dpa Picture-Alliance GmbH | Bildnutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. März 2024

Allgemeine Kategorie Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Aktuelles

Abmahnung: KSP Rechtsanwälte für dpa Picture-Alliance GmbH | Bildnutzung

Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt erneut Abmahnungen im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Die Abmahnungen beziehen sich auf eine angebliche unerlaubte Bildernutzung.

Inhalt der Abmahnungen:

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist ein Tochterunternehmen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH und ist als Bildagentur auf dem Gebiet der Bildproduktion, -Dokumentation und –Vermarktung tätig.

In letzter Zeit errichten uns einige Abmahnungen der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Gemein war diesen Abmahnungen, dass ihnen der Vorwurf zugrunde lag, der Abgemahnte würde ein Bild, an welchem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, im Internet verwenden. Zum Teil soll eine solche Verwendung auf sozialen Netzwerken und zum Teil auf der eigenen Website des Abgemahnten erfolgen.

Eine Zustimmung zur Nutzung der jeweiligen Bilder soll hierbei nicht vorliegen.

Forderungen der Abmahnungen:

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Die Höhe dieser Ansprüche variiert in Abhängigkeit zur Nutzungsdauer des jeweiligen Bildes.

So wird in einer Abmahnung, welche sich auf die Nutzung eines Bildes auf der Facebook-Seite des Abgemahnten über den Zeitraum von knapp zwei Jahren bezieht, ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 950,00 Euro geltend gemacht. Der Abgemahnte soll darüber hinaus Zinsen in Höhe von 187,81 Euro und die Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 Euro zahlen. Des Weiteren wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in einer Gesamthöhe von 134,40 Euro gefordert.

Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 1.357,21 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.