Filesharing Abmahnung: NIMROD für Kalypso Media Group GmbH | „Dungeons 4“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. März 2024

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung NIMROD Bockslaff Scheffen / Berlin Aktuelles

Filesharing Abmahnung: NIMROD für Kalypso Media Group GmbH | „Dungeons 4“

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Kalypso Media Group GmbH aus Worms. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf des Filesharings am Computerspiel „Dungeons 4“ erhoben wird.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, „Dungeons 4“ im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes illegal geteilt zu haben.

Aufgrund dieser vermeintlichen Rechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte eine Zahlung in Höhe von 850,00 Euro entrichten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.