Strafverteidigung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. Januar 2021

Strafverteidigung

Focus-Spezial ermittelt 790 führende Juristen und Wirtschaftskanzleien aus allen relevanten Fachbereichen. Die Ausgabe „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 blickt hinter die Kulissen herausragender Kanzleien für insgesamt 24 juristische Spezialgebiete von Arbeitsrecht über Gesellschafts- und Immobilienrecht bis hin zu Strafrecht.

Laut Focus Spezial “Deutschlands Top-Anwälte” (2013) gehört Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Herrle zu den “Top-Anwälten im Fachbereich Strafrecht”. Rechtsanwalt Herrle übernimmt für Sie die bundesweite Strafverteidigung als Strafverteidiger, auch in Form eines Pflichtverteidigers, an allen Amts- und Landgerichten.

Kompetenz, Loyalität und das daraus entstehende Vertrauen der Mandantschaft stehen für Rechtsanwalt Herrle an oberster Stelle und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Als Ihr Strafverteidiger steht er sowohl im Ermittlungs- und Hauptverfahren als auch in Haftsachen an Ihrer Seite. Dabei ist von entscheidender Bedeutung schnellstmöglich Akteneinsicht gewährt zu bekommen. Allein für diesen Schritt ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts unumgänglich. Nur so lässt sich der Stand der Ermittlung seitens Polizei und Staatsanwaltschaft objektiv beurteilen und eine entsprechende Einlassung der Mandantschaft formulieren. 

Bereiche: – Wirtschaftsstrafsachen – Kapitaldelikte – Internetstrafrecht – Verstöße gegen das Waffengesetz – Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – Ordnungswidrigkeiten